an Klein- und Mittelbetriebe und an Buschenschenker für Lokalrenovierungen und / oder die Erneuerung der Lokaleinrichtung
1.)
Förderungsart
Die Stadtgemeinde Baden gewährt einen einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschuss gem. Punkt 5.) für Lokalrenovierungen und / oder Erneuerung der Lokaleinrichtung an die Besitzer von im Bereich der Stadtgemeinde Baden situierten gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben und Buschenschanklokalen.
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